FAZ 03.06.2026
16:39 Uhr

F.A.Z. Exklusiv: Pflegegesetz nach langem Ringen auf dem Weg


Ein kleiner Schritt für die Versicherten, ein großer für die zerstrittene Koalition: Mit dem Entwurf von Gesundheitsministerin Warken zur Stabilisierung der Pflege könnte es Bedürftigen schwerer fallen, als Pflegefall eingestuft zu werden.

F.A.Z. Exklusiv: Pflegegesetz nach langem Ringen auf dem Weg

Das Bundeskanzleramt, das Finanz- und das Gesundheitsministerium haben sich nach Informationen der F.A.Z. auf die Grundzüge einer umfassenden Pflegereform geeinigt. Damit sollen die Beitragssätze stabilisiert und die Strukturen in der sozialen Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden. Dem Vernehmen nach ist der Entwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) aus der Frühkoordinierung der drei Häuser jetzt an alle anderen Ministerien zur sogenannten Ressortabstimmung gegangen. In einem nächsten Schritt werden dann auch die Bundesländer und die Verbände eingebunden, damit der Entwurf noch vor der Sommerpause im Juli vom Bundeskabinett beschlossen werden kann. Eine Befassung in der Ministerrunde am Mittwoch kommender Woche gilt indes als ausgeschlossen. Unwahrscheinlich ist auch die erste Beratung im Bundestag noch vor dem Herbst. Defizit von 7,5 Milliarden Euro soll ausgeglichen werden Auf die lange verzögerte Verständigung innerhalb der Regierung deutet die Einladung an Fachjournalisten zu einem Hintergrundgespräch im Gesundheitsministerium für Donnerstagvormittag in Berlin hin. Es wird erwartet, dass dort die Einleitung der Ressortabstimmung bekanntgegeben wird. Laut Einladung geht es um „aktuelle und geplante Vorhaben des Bundesministeriums für Gesundheit“. Mit der Einigung zwischen Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Bundeskanzler Friedrich Merz und Gesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) bestätigt sich ein Bericht der F.A.Z., wonach es nach außergewöhnlich zähen Verhandlungen in der Frühkoordinierung endlich eine Annäherung zwischen Union und Sozialdemokraten gegeben habe (F.A.Z. vom 26. Mai). Die Details sind noch unbekannt. Offenbar wurde ein Weg gefunden, um das Defizit in der Pflegeversicherung kurzfristig auszugleichen. Warkens Haus beziffert es für 2027 auf 7,5 Milliarden Euro. Vermutlich werden jetzt Teile der Neuerungen aus ihrem Entwurf zu einem Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der Krankenversicherung auch auf die Pflegekassen übertragen, um mehr Geld zu mobilisieren. Das betrifft unter anderem eine Beitragssatzerhöhung für Arbeitgeber, die Minijobber bis zu 603 Euro im Monat beschäftigen, und die außerplanmäßige Anhebung der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze. Das ist jene Schwelle im Bruttoverdienst eines Versicherten, bis zu welcher er und sein Arbeitgeber Abgaben entrichten müssen. Auf mehr Arbeitseinkünfte soll Pflegebeitrag gezahlt werden Die Grenze liegt in der Kranken- und Pflegeversicherung derzeit einheitlich bei Arbeitseinkünften von 5813 Euro im Monat oder 69.750 Euro im Jahr. Einnahmen darüber werden bisher nicht verbeitragt. Das Niveau steigt ohnehin im Einklang mit der Lohnentwicklung, Warken plant aber eine zusätzliche Anhebung um 300 Euro im Monat oder 3600 Euro im Jahr. Um denselben Wert soll die Versicherungspflichtgrenze klettern, jenseits derer man in die Privatversicherung ausweichen kann. So kommen demnächst einige Milliarden Euro mehr in die Kranken- und Pflegekassen. Als wahrscheinlich gilt auch, dass im neuen PNOG-Gesetz die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erschwert wird. Die Wissenschaft fordert schon lange, diese Schwellenwerte zu erhöhen und die Pflegebedürftigkeit strenger zu fassen. Denn die Zahl der Anspruchsberechtigten hat sich innerhalb von zehn Jahren verdoppelt: Allein zwischen 2023 und 2026 ist sie nach Ministeriumsangaben von 5,7 Millionen auf mehr als sechs Millionen gestiegen. Auch deshalb ist das System kaum noch zu finanzieren. Struktur- und Finanzierungsveränderungen dürfte es auch bei den teuren Leistungszuschlägen im Pflegeheim geben. Das sind Geldhilfen der Kassen – also aller Beitragszahler – zu den pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohner. Von den rund 70 Milliarden Euro Gesamtausgaben machen diese Zuschläge inzwischen fast zehn Prozent aus. Hier ließe sich viel Geld sparen, wenn, wie beabsichtigt, die Prozentstufen für den Zuschuss später griffen. Bisher sieht die Staffelung so aus: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent im zweiten, 50 Prozent im dritten und 75 Prozent vom vierten Jahr an. Gedacht ist jetzt an Schritte alle achtzehn Monate statt allen zwölf. Die höchste Stufe, in der die Kasse drei Viertel der Pflegeeigenanteile übernimmt, wäre dann statt nach drei Jahren erst nach viereinhalb erreicht. Laut Ersatzkassenverband VDEK beträgt der durchschnittliche Eigenanteil in einem Pflegeheim derzeit rechnerisch 3542 Euro im Monat. Der reine Pflegeanteil mache 1982 Euro aus. Er werde aber im ersten Jahr durch die Fünfzehn-Prozent-Zuschüsse auf 1689 Euro gedrückt, sodass insgesamt ein Selbstbehalt von 3245 statt 3542 Euro im Monat anfällt.