FAZ 15.05.2026
09:13 Uhr

Erweitertes Promotionsrecht: Vom „Dr. light“ reden nur noch wenige


Vor zehn Jahren hat Hessen als erstes Bundesland den Hochschulen für angewandte Wissenschaften das Promotionsrecht gewährt. Damals gab es heftige Kritik – wie sieht die Bilanz heute aus?

Erweitertes Promotionsrecht: Vom „Dr. light“ reden nur noch wenige

Alexandra Zein wollte ihren Doktor in einem Fach machen, das es an der Uni nicht gibt: Soziale Arbeit. An der Frankfurter Universität hätte sie nur die Möglichkeit gehabt, in Erziehungswissenschaft promoviert zu werden, was aber nicht recht zu ihren akademischen Zielen passte. Gerade als Zein dann doch eine kooperative Promotion begonnen hatte – also eine Doktorarbeit an einer Fachhochschule in Zusammenarbeit mit einer Uni, die den Titel vergibt –, ereignete sich in Hessen eine kleine Revolution. Als erstes Bundesland verlieh es den Hochschulen für angewandte Wissenschaften, wie sie inzwischen heißen, ein eigenständiges Promotionsrecht für forschungsstarke Fachgebiete. Zehn Jahre ist das jetzt her. Alexandra Zein wechselte damals die Karrierespur und wurde eine der ersten Doktorandinnen des neuen Promotionszentrums Soziale Arbeit, das von vier hessischen Hochschulen betrieben wird. Ihren Entschluss hat sie nicht bereut. Inzwischen vertritt sie ihr Fach als Professorin an der TH Aschaffenburg, ebenfalls eine Hochschule für angewandte Wissenschaften. Die Chance, die ihr durch die hessische Reform zuteilwurde, empfindet sie bis heute als „Privileg“. Dass eine Fachhochschulabsolventin, die ihren Doktorgrad einem hessischen Reformmodell verdankt, einmal in Bayern mit offenen Armen empfangen würde, war im Jahr 2016 nicht vorherzusehen. Das Projekt der damaligen schwarz-grünen Landesregierung wurde seinerzeit vor allem von den Universitäten scharf kritisiert: Die Promotion als wissenschaftlicher Abschluss dürfe nicht „verwässert“ werden, hatte etwa der damalige Präsident der TU Darmstadt, Hans Jürgen Prömel, schon bei Bekanntwerden der Pläne 2014 gewarnt. „Doktor FH – ein politischer Dammbruch“ Im selben Jahr beschloss der Deutsche Hochschulverband eine Resolution mit der Überschrift „Doktor FH – ein politischer Dammbruch“. Wer Fachhochschulen erlaube, Doktortitel zu vergeben, könne das auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie den Max-Planck-Instituten nicht verweigern. Dies berge das „Risiko, die gesamte Architektur des gegliederten Hochschulsystems zu zerstören“. Mit der Vergabe des Promotionsrechts an Fachhochschulen drohe eine „Nivellierung“ des Anspruchs und eine Verschiebung von Geldmitteln zulasten der ohnehin unterfinanzierten Universitäten. Es genüge, wenn leistungsstarke Fachhochschulabsolventen wie schon bisher die Möglichkeit hätten, eine Doktorarbeit an einer Uni oder in Kooperation mit einer solchen zu schreiben, so die Meinung des Berufsverbands der Wissenschaftler. Zwölf Jahre später sagt dessen Sprecher, an diesen Überzeugungen halte man fest. Er gibt aber zu, dass sein Verband den Kampf verloren hat. Denn inzwischen folgen fast alle Bundesländer dem Beispiel Hessens. Wie eine Aufstellung des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE) zeigt, können Masterabsolventen von Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Doktorgrad entweder an forschungsstarken Fachbereichen solcher Hochschulen oder in landesweiten Promotionsverbünden respektive -kollegs ohne Uni-Beteiligung erwerben. Wo solche Regelungen noch nicht in Kraft sind, wurden sie laut CHE zumindest politisch auf den Weg gebracht. Lediglich eine Ausnahme gibt es: In Sachsen verweist das Wissenschaftsministerium weiterhin nur auf die bestehende Möglichkeit der kooperativen Promotion. Bisher 97 Doktortitel vergeben Angesichts dieser Entwicklung spricht Hessens Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) von einem „Erfolgsmodell“. Auf einer Veranstaltung in Wiesbaden zum zehnjährigen Bestehens des Promotionsrechts sagt er, es sei „eindrucksvoll gezeigt“ worden, dass Doktorarbeiten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften „auf höchstem Niveau“ möglich seien. Wie Gremmels sieht auch Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda und einer der Architekten des hessischen Modells, dieses zum einen als Mittel, die anwendungsorientierte Forschung zu stärken. Zum anderen öffne es Studenten aus Nichtakademikerfamilien, die oft Hochschulen für angewandte Wissenschaften besuchten, neue Karrierewege. Mittlerweile sind alle fünf staatlichen hessischen Hochschulen dieser Art an den bisher acht im Land eingerichteten Promotionszentren beteiligt. Laut Wissenschaftsministerium betreuen dort insgesamt 200 Professoren derzeit rund 320 Doktoranden vor allem in sozial- und technikwissenschaftlichen Fächern. Bis jetzt seien 97 Promotionen erfolgreich abgeschlossen worden. Insgesamt dürfte der Doktorgrad in Hessen in den vergangenen zehn Jahren mehr als 18.000-mal verliehen worden sein. Jedes Promotionszentrum muss mindestens zwölf Professuren einschließen, die ihre Forschungsstärke durch Publikationen und Drittmitteleinwerbung bewiesen haben. In den vergangenen zehn Jahren hat das Land nach Gremmels’ Angaben fast 80 Millionen Euro in die Forschungsstrukturen dieser Hochschulen investiert; ein Programm, das den akademischen Mittelbau dort fördere, sei verstetigt worden. Von unabhängiger Kommission für gut befunden Für ausgeräumt halten alle Beteiligten mittlerweile den Vorwurf, an den Promotionszentren werde nur ein „Dr. light“ vergeben. Schon 2022 hatte eine unabhängige wissenschaftliche Kommission das hessische Modell begutachtet und war zu dem Schluss gekommen, es habe sich grundsätzlich bewährt. Vorsitzender der Kommission war der damalige Präsident der Leibniz-Gemeinschaft und frühere Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Matthias Kleiner. Ein Mann, der schon aufgrund seiner Vita nicht im Verdacht steht, Beihilfe zu einer „Verwässerung“ des Doktortitels zu leisten. Auf der Jubiläumsveranstaltung des Wissenschaftsministeriums äußert sich Kleiner differenziert. Für Fachhochschulen dürfe das Promotionsrecht kein Selbstzweck sein, der sich nur aus dem Anspruch ableite, den gleichen Titel vergeben zu dürfen wie die Unis. „Ich habe immer gesagt, wir brauchen nicht mehr Promotionen, sondern bessere Promotionen – auch an den Universitäten.“ Eigentlich, so Kleiner, müsste auch dort das Promotionsrecht alle sieben bis zehn Jahre evaluiert und bei Missachtung der nötigen Standards entzogen werden. Dass aber an Fachhochschulen prinzipiell auf demselben hohen Niveau promoviert werden kann wie an Universitäten, das steht für den Ingenieurwissenschaftler fest. „Uni-Professoren müssten sich entschuldigen“ Auch Ulrich Müller ist davon überzeugt. Für das CHE, eine gemeinnützige Gründung der Bertelsmann-Stiftung und der Hochschulrektorenkonferenz, hat er die Analyse zum Promotionsrecht erstellt. Das hessische Modell sei „durch und durch eine Erfolgsgeschichte“, findet er. Hochschulen für angewandte Wissenschaften träfen mit ihrem Praxisbezug „den Nerv der Zeit“; ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studenten steige kontinuierlich. Da sei es nur logisch, den Absolventen auch einen direkten Weg zum Doktortitel zu eröffnen. Die kooperative Promotion dagegen halte die Hochschulen gegenüber den Universitäten klein; oft verhindere sie einen starken Anwendungsbezug der Arbeiten. „Völlig überzogen und unbegründet“ nennt Müller die Sorge, der Doktorgrad könne durch die Ausweitung des Promotionsrechts entwertet werden. Entsprechende Äußerungen seien „unschwer als Rückzugsgefechte universitärer Player erkennbar, die ihr Privileg nicht kampflos aufgeben wollten. Manche Universitätsprofessoren müssten sich eigentlich im Nachhinein entschuldigen für ihre despektierlichen Äußerungen.“ An den Hochschulen gebe es Mindestanforderungen für Doktorandenbetreuer, strukturierte Programme und die Pflicht zur systematischen externen Evaluation. „Da könnte sich manche Uni eine Scheibe von abschneiden.“ Ein Risiko sieht der CHE-Fachmann aber doch. Hochschulen für angewandte Wissenschaften sollten seiner Meinung nach darauf achten, „sich nicht unbemerkt und heimlich zu Universitäten zu entwickeln“. Sie seien „zu Recht und glücklicherweise anders, sie sind stark mit Praxisbezug und Anwendungsorientierung“. Das müsse sich dauerhaft in den Promotionsthemen widerspiegeln – ebenso wie die Tatsache, dass diese Hochschulen ihre Studenten meist für die Praxis ausbildeten und nicht für akademische Karrieren. Und die Universitäten? So wie es aussieht, haben zumindest jene in Hessen mit dem erweiterten Promotionsrecht ihren Frieden gemacht. „Wir sagen: Herzlichen Glückwunsch zum Jubiläum“, schreibt auf Anfrage Thomas Nauss, Sprecher der Konferenz Hessischer Universitätspräsidien und Marburger Unipräsident. Viele an den Unis dürften die Sache inzwischen ähnlich sehen wie Ulrich Müller vom CHE: „Konkurrenz belebt das Geschäft.“