FAZ 03.06.2026
13:07 Uhr

Energiehilfen: Brüssel will EU-Budgetregeln noch weiter aufweichen


Die EU-Kommission beugt sich Forderungen aus Italien: Die bisher für Verteidigungsausgaben vorgesehenen Ausnahmen vom EU-Stabilitätspakt sollen künftig  auf Energiehilfen ausgeweitet werden.

Energiehilfen: Brüssel will EU-Budgetregeln noch weiter aufweichen

Vor gut einem Jahr hat die EU auf Vorschlag der Europäischen Kommission empfohlen, Verteidigungsausgaben der Mitgliedstaaten aus dem EU-Stabilitätspakt herauszurechnen. Das soll es den Staaten ermöglichen, mehr Geld für Rüstung auszugeben, ohne durch die EU-Regeln daran gehindert zu werden. Nun will die Kommission überraschend schnell diese Ausnahmeklausel auf eine weitere Ausgabenkategorie ausweiten: Die EU-Behörde gibt italienischem und spanischem Druck nach. Sie hat am Mittwoch vorgeschlagen, unter bestimmten Bedingungen auch Energiehilfen von den Budgetregeln auszunehmen. Den Verdacht, es handle sich um eine nur auf einzelne Länder zugeschnittene Ausnahme, versucht die Kommission mit der Formel zu zerstreuen, alle „Investitionen in die Energiewende“ seien von den Budgetregeln ausgenommen. Wer nach welchen Kriterien darüber entscheiden soll, blieb am Mittwoch aber offen. Nach Angaben von EU-Beamten müssen entsprechende Leitlinien erst ausgearbeitet werden. Das spricht dafür, dass die neue Ausnahme sehr kurzfristig – und wahrscheinlich auf direkte Intervention von Kommissionschefin Ursula von der Leyen – beschlossen wurde. Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis betonte, kein Mitgliedstaat sei gezwungen, von der neuen Klausel Gebrauch zu machen. Das gelte umso mehr, als sich die Kommission weiter der generellen haushaltspolitischen Formel verpflichtet fühle, dass die Mitgliedstaaten die Folgen der aktuellen Energiekrise nur mit  „zeitlich befristeten, zielgerichteten und maßgeschneiderten“ zusätzlichen Staatsausgaben abfedern dürften. Italien will mehr Geld für Energiehilfen ausgeben Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte von der Leyen vor gut zwei Wochen in einem Brief um genau das gebeten, was die Kommission jetzt vorschlägt, nämlich die für Verteidigungsausgaben vorgesehene Ausweichklausel für staatliche Energieausgaben zu öffnen. Die italienische Regierung will rund sieben Milliarden Euro mehr ausgeben, um die Last für Haushalte und Unternehmen zu lindern. Italien hätte ohne die neue Regel eine Verschärfung des laufenden EU-Defizitverfahrens gedroht. Es soll nun – wie die Verfahren gegen neun weitere Länder – folgenlos weitergeführt werden. Vor allem Spanien hatte Melonis Forderung unterstützt. Zu den „Investitionen in die Energiewende“ sollen nach dem Willen der Kommission alle nationalen Ausgaben zählen, soweit sie seit Februar 2026 ins Werk gesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern. Konkret will die Behörde die Ausnahmeregeln für Verteidigungsausgaben ergänzen. „Umwidmung“ der zusätzlichen Rüstungsausgaben Seit dem vergangenen Jahr dürfen EU-Staaten auf Antrag den Maastrichter Neuverschuldungs-Referenzwert von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu einem gewissen Umfang überschreiten, wenn sie das Geld in die Rüstung stecken. Erlaubt sind Zusatzausgaben von 1,5 Prozentpunkten des BIP in vier Jahren. Nach dem aktuellen Kommissionsvorschlag sollen in diesem Rahmen zwischen 2026 und 2028 je bis zu 0,3 Prozent des BIP zusätzlich auch für Ausgaben etwa in die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt gilt eine Obergrenze von 0,6 Prozent des BIP. Die Kommission legte ihren Vorschlag für eine Regeländerung im Rahmen ihrer Beurteilungen der nationalen Haushaltspolitik („Europäisches Semester“) vor. Darin warnte sie, dass aktuell zehn der 27 Mitgliedstaaten ein Haushaltsdefizit von über drei Prozent der Wirtschaftsleistung aufweisen und damit den Maastrichter Referenzwert für das Defizit überschreiten. Vier Staaten haben eine Schuldenquote von über 100 Prozent der Wirtschaftsleistung und liegen damit weit über dem Maastrichter Referenzwert von 60 Prozent. Obwohl das deutsche Staatsdefizit nach der jüngsten Kommissionsprognose in diesem und im kommenden Jahr über drei Prozent der Wirtschaftsleistung liegen wird, hat die EU-Behörde erwartungsgemäß kein Defizitverfahren gegen Deutschland eröffnet. Der Grund ist die Ausnahmeregelung, welche die Verteidigungsausgaben betrifft.