Andrew Mountbatten-Windsor geht juristisch gegen seine Festnahme im Februar und gegen die Durchsuchungsbeschlüsse vor, die damals von der regionalen Polizeibehörde für seinen früheren Wohnsitz Royal Lodge im Park von Windsor und für seinen neuen Aufenthaltsort in Sandringham erwirkt worden waren. Die Festnahme fand damals an seinem 66. Geburtstag statt; nach einer langen Befragung wurde der jüngere Bruder von König Charles III. wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungsvorwürfe gegen den früheren Prinzen Andrew betreffen den Tatbestand eines möglichen „Fehlverhaltens in einem öffentlichen Amt“. Der einstige Herzog von York war über ein Jahrzehnt lang als Sonderbotschafter für britische Handelsinteressen unterwegs. In Amerika teilweise veröffentlichte Ermittlungsakten über den Finanzier und Sexualstraftäter Jeffrey Epstein legen nahe, dass Andrew dem mit ihm befreundeten Epstein Details seiner offiziellen Gesprächstermine mit internationalen Repräsentanten zukommen ließ. Ermittlungen wegen eines möglichen „sexuellen Fehlverhaltens“ Die Ermittlungen betrafen hingegen ursprünglich nicht den Vorwurf, Andrew habe sexuelle Kontakte zu Minderjährigen gehabt. Die inzwischen verstorbene Virginia Giuffre hatte in der nach ihrem Tod erschienenen Autobiographie behauptet, Epstein habe sie nicht nur selbst missbraucht, sondern sie in dieser Absicht auch zweimal an Andrew weitergegeben. Mountbatten-Windsor hat das stets bestritten. Erst im Mai hatte die zuständige Thames Valley Police mitgeteilt, sie ermittele nun auch wegen eines möglichen „sexuellen Fehlverhaltens“ gegen Mountbatten-Windsor. Ob die Polizei rechtmäßig die Durchsuchungsbeschlüsse gegen Andrew erwirkte, die zu einer tagelangen Suchaktion in seinen Wohnsitzen führten, und ob seine Festnahme zum Zweck einer Befragung angemessen war, soll nun in einer gerichtlichen Überprüfung geklärt werden. Die Anwälte Mountbatten-Windsors haben ein entsprechendes Verfahren angestrengt. Die Zeitung „The Daily Telegraph“ hat ausgerechnet, es sei das erste Mal seit dem Hinrichtungsprozess gegen König Charles I. im Jahr 1649, dass ein Mitglied der königlichen Familie juristisch gegen die Strafbehörden vorgehe.
