FAZ 13.03.2026
12:00 Uhr

Ausgesetzte Tiere: Verstoßen Influencer gegen Tierschutz?


Auswanderer lassen ihre Haustiere in Dubai zurück

Ausgesetzte Tiere: Verstoßen Influencer gegen Tierschutz?

Über Millionen Handybildschirme flackerte dieser Tage das Bild eines Hundes, der in der Wüste von Dubai an einen Mülleimer angebunden ist. Er hechelt und wartet darauf, dass seine Familie zurückkommt. Dazu wird es aber nicht mehr kommen: Seine Besitzer haben ihn zurückgelassen und sind womöglich schon längst aus den Vereinigten Arabischen Emiraten abgereist. Bilder wie diese erfahren zurzeit große Aufmerksamkeit in den sozialen Medien. Viele Influencer und Auswanderer, die in Dubai leben, sind mitunter überstürzt in ihre Heimatländer zurückgekehrt. In den sozialen Netzwerken stößt auf Empörung, dass sie ihre Haustiere dabei offenbar in großer Zahl in den Emiraten zurückgelassen haben. Schmerzen und Leiden von Tieren Betroffen sind aber nicht nur Hunde. Auch Katzen und Nager sollen ausgesetzt worden sein. Was vielen vermutlich gar nicht bewusst ist: Wer sein Haustier in Dubai zurücklässt, kann dafür auch in Deutschland – und nach deutschem Recht – belangt werden. Das Tierschutzgesetz (TierSchG) sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Zurückgereiste, die ihr Haustier vor Abreise in ein Tierheim oder die Obhut einer anderen Person gegeben haben, müssen keine Konsequenzen fürchten. Ein Fall für die deutsche Staatsanwaltschaft wird der Umgang mit dem eigenen Tier erst dann, wenn der Halter sein Tier an einem Ort ausgesetzt hat, an dem nicht davon auszugehen ist, dass es die nötige Versorgung erhält. Aber auch wer sein Haustier in der eigenen Wohnung zurücklässt, kann sich strafbar machen. Denn den Halter eines Tieres trifft die Pflicht, sein Tier ausreichend zu versorgen. Wird diese Versorgung einfach eingestellt und das Tier stirbt, gilt das rechtlich als sogenannte Tötung durch Unterlassen. Doch selbst wenn das Tier überlebt hat, besteht noch immer ein Strafbarkeitsrisiko. Denn das TierSchG verbietet es auch, einem Tier länger anhaltende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Während Schmerzen körperliche Beeinträchtigungen des Wohlbefindens sind, sind Leiden alle sonstigen Beeinträchtigungen des Wohlbefindens. Hierzu zählen auch seelische Beeinträchtigungen wie Angst oder Panik, die durch Symptome wie Zittern, Jaulen und exzessives Hecheln nach außen treten können. Krieg ist keine Entschuldigung Einige Rückkehrer aus den Emiraten werden sich womöglich damit rechtfertigen, sie hätten gar keine andere Wahl gehabt, als ihr Haustier zurückzulassen. Das ist jedoch – auch rechtlich – nicht überzeugend. Denn wer ausreisen kann, muss die Mitnahme seines Tieres grundsätzlich mitdenken. Unbeachtlich ist es daher auch, dass Transportkosten anfallen können. Denn das Wohlergehen des Tieres ist höher zu bewerten als das Interesse des Halters, finanzielle Aufwendungen zu sparen. Und selbst wenn die Ausreise mit Tier wegen fehlender erforderlicher Dokumente oder Impfungen unmöglich ist, muss eine andere Versorgung des Tieres gewährleistet werden. Das Tier an einer Laterne anzubinden oder auf der Straße auszusetzen, ist keine Lösung. Halter können Haustiere in Tierheime oder zu Tierärzten bringen. Wenn auch das nicht möglich ist, wäre eine Betreuung durch Dritte zu erwägen – notfalls gegen eine üppige Entlohnung. Ein Krieg befreit nicht von den Pflichten, die Halter ihren Tieren gegenüber haben. Staatsanwaltschaften können ermitteln Schließlich steht der Verfolgung nach dem TierSchG auch nicht entgegen, dass die Tiere in Dubai – und nicht auf deutschem Boden – zurückgelassen wurden. Das Strafgesetzbuch ermöglicht nämlich auch dann eine strafrechtliche Verfolgung durch deutsche Behörden gegen deutsche Staatsbürger, wenn die Tat im Ausland unter Strafe steht. Auch das Tierschutzgesetz der Vereinigten Arabischen Emirate sanktioniert das Verletzen und Quälen von Tieren, konkret mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die Staatsanwaltschaften in Deutschland können also bereits dann Ermittlungen gegen zurückgekehrte Tierhalter aufnehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese ihre Haustiere zurückgelassen haben, ohne sich um eine ausreichende Versorgung zu kümmern. Ein besonderer offensichtlicher Anhaltspunkt kann sich unter Umständen daraus ergeben, dass ein Hund, der vorher fester Bestandteil des perfekten Instagram-Lebens war, nun auf Bildern zu sehen ist – angebunden an einer Laterne in der Sonne Dubais. Damien Nippen ist Akademischer Rat auf Zeit am Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität zu Köln.