In den vergangenen 75 Jahren ist aus einem Verfassungstext voll demokratischem Erneuerungswillen und rechtsstaatlicher Zuversicht die Realität eines vom Grundgesetz geprägten Verfassungsstaates geworden. Mit der Macht des verbindlichen Wortes ist es dem Bundesverfassungsgericht gelungen, wesentlich zum Aufbau einer Staatlichkeit beizutragen, die Frieden, Würde und Freiheit jedes Menschen, Gleichheit vor dem Gesetz, kulturelle, auch politische und soziale Zugehörigkeit gewährleistet. Grundlage dieser Entwicklung waren und sind gewachsene Werte, die Autorität des geschriebenen und demokratisch legitimierten Verfassungstextes und der Wille der Rechtsbeteiligten zu einem gerechten Staat.
