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05.10.2026
14:06 Uhr
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Das Elternhaus erben die Kinder eigentlich nur dann steuerfrei, wenn sie innerhalb von sechs Monaten einziehen. Jetzt gibt es eine neue Ausnahme.

Die Vererbung des Familienheims an ein Kind kann erbschaftsteuerfrei sein. Nämlich dann, wenn das Kind unverzüglich, also in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod des Elternteils, dort einzieht. Mit seinem jüngst veröffentlichten Beschluss vom 27. Mai (Az. II B 41/25) stärkt der Bundesfinanzhof (BFH) die Position von Erben, die ein geerbtes Elternhaus zunächst renovieren müssen und daher erst später einziehen können.
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