FAZ 03.08.2026
07:37 Uhr

(+) Leihmutterschaft: Die Freiheit des Willens rechtfertigt nicht jede Verfügung


Die Debatte um die Leihmutterschaft verläuft nicht entlang der Linie zwischen progressiv und konservativ. Ein Vertrag unter liberalen Prämissen ist denkbar, würde das Rechtsgeschäft in der Praxis aber eher verhindern als ermöglichen.

(+) Leihmutterschaft: Die Freiheit des Willens rechtfertigt nicht jede Verfügung

Befürworter einer Legalisierung der Leihmutterschaft, darunter die Staatsrechtslehrerin Frauke Brosius-Gersdorf, präsentieren diese als überfällige Modernisierung einer freiheitlichen Verfassungsordnung: Eine erwachsene Frau entscheide informiert und freiwillig, für andere ein Kind auszutragen; der Staat dürfe sie nicht gegen ihren erklärten Willen vor sich selbst schützen. So etwas wie einen Schutz vor sich selbst gebe es nicht. Zu klären sei lediglich, ob nur die sogenannte „altruistische“ oder auch die kommerzielle Leihmutterschaft zugelassen werden solle. Das Verbot selbst erscheint in dieser Perspektive nicht als legitime gesetzgeberische Option, sondern als mit dem liberalen Menschenbild des Grundgesetzes unvereinbarer Paternalismus.

Verrückt, wie leise man öffentlich singen kann: Georg Nigl sinnt Shakespeares Narren nach und lässt sich von Dörte Lyssewski auf den Weisheitszahn fühlen. Zum vierten Mal veranstaltet der Bariton seine Salzburger „Nachtmusiken“.

Hillel Cohens „Schattenarmee“ revolutionierte den Blick auf das Verhältnis zwischen Juden und Arabern vor der Gründung Israels. Jetzt liegt es erstmals in deutscher Übersetzung vor.

Der Frust des Publikums über die Verweigerung einer Erzählung im „Ring des Nibelungen“ durch die Künstliche Intelligenz entlädt sich bei den Bayreuther Festspielen in Ablehnung und Flucht. Sinn schafft nur die Musik.

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