FAZ 20.07.2026
19:12 Uhr

(+) Einspruch Exklusiv: Deutsche Doppelmoral beim Babykauf


Unsere Rechtsordnung verdammt die Leihmutterschaft im Inland – und schaut weg, wenn Paare dafür ins Ausland fahren. Statt den Kopf in den Sand zu stecken, wäre eine ehrliche Debatte nötig.

(+) Einspruch Exklusiv: Deutsche Doppelmoral beim Babykauf

Bei so manchem im Familienrecht Tätigen dürfte die durch Jens Spahns Kinderglück ausgelöste öffentliche Debatte gewisses Erstaunen auslösen. Blickt man in die Praxis der deutschen Personenstandsbehörden und Gerichte der vergangenen Jahre, so ist dasjenige, was nun Jens Spahn politisch zum Verhängnis wurde, vom deutschen Recht gebilligter Alltag: die Elternschaft inländischer Wunscheltern für ein Kind, das im Ausland von einer Leihmutter geboren wurde.

Bundeskanzler Friedrich Merz baut sein Kabinett um. Ob der Bundestag dafür seine Sommerpause unterbrechen muss, ist unter Juristen umstritten.

Karlsruhe entscheidet über den „Fall Heilmann“. Außerdem: Was tut sich in der Debatte über die Leihmutterschaft, und wie geht es weiter mit Karim Khan?

Eine Afghanin arbeitete für die GIZ und wartet zusammen mit ihren Kindern bis heute auf ihre Ausreise. Durfte ihnen die Regierung die Einreise nach Deutschland verweigern?

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