FAZ 29.07.2026
14:47 Uhr

(+) Der Steuertipp: Erbschaftsteuer trotz kleinem Nachlass


Auch wenn das geerbte Vermögen dahinschmilzt, kann die Steuer hoch ausfallen. Nur manchmal lässt der Fiskus Milde walten.

(+) Der Steuertipp: Erbschaftsteuer trotz kleinem Nachlass

Ein Erbe muss unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen, obwohl ihm vom Nachlass kaum etwas geblieben ist. Grundsätzlich ist der Wert des Vermögens am Todestag des Erblassers maßgeblich, das sogenannte Stichtagsprinzip. Dieses Prinzip wirkt streng. Spätere Wertverluste, eine ungünstige Börsenentwicklung oder wirtschaftliche Schwierigkeiten nach dem Erbfall ändern an der einmal entstandenen Steuer regelmäßig nichts.

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