Das Strafrecht sehe bereits heute empfindliche Strafen für Brandstifter vor, sagte Bundesgeschäftsführer Rebehn der Nachrichtenagentur Agence France-Press. Aller Erfahrung nach schrecke ohnehin nicht das gesetzliche Strafmaß von Delikten ab. Vielmehr sei es das Risiko, überführt und zügig verurteilt zu werden. Wer die Strafverfolgung verbessern und beschleunigen wolle, müsse zuallererst die chronisch überlasteten Staatsanwaltschaften und Strafgerichte besser ausstatten, betonte Rebehn.
Härtere Strafen waren von der SPD ins Gespräch gebracht worden. Diese könnten nach Ansicht von SPD-Parlamentsgeschäftsführer Wiese für vorsätzliche sowie fahrlässige Brandstiftung gelten.
Diese Nachricht wurde am 18.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
