Es forderte die EU-Kommission mehrheitlich dazu auf, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der Vergewaltigung konsequent als Fehlen der Einwilligung definiert. Vorausgegangen war ein Initiativbericht des Parlaments mit dem Kernsatz "Nur Ja heißt Ja".
Bisher gibt es in solchen Fällen europaweit unterschiedliche Standards. Beim Geschlechtsverkehr ohne explizite Einwilligung soll es sich künftig EU-weit um Vergewaltigung handeln. In einigen Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, ist für die Strafverfolgung bisher der Nachweis eines expliziten "Nein" erforderlich. Ein erster Vorstoß war vor rund drei Jahren gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
