Eine generelle Kürzung des Krankengeldes ist nicht mehr vorgesehen. Diese Maßnahme war vor allem aus Reihen der SPD kritisiert worden. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf morgen auf den Weg bringen.
Kassenärztliche Bundesvereinigung gegen Teilkrankschreibungen
Der Vorstandsvorsitzende Gassen erklärte in der Rheinischen Post, alle würden von Entbürokratisierung sprechen und diese Regelung wäre das genaue Gegenteil.
Die Teilkrankschreibung bezeichnet ein Modell, das Beschäftigten trotz Krankheit ermöglicht, stundenweise zu arbeiten, statt vollständig auszufallen. Gassen führte aus, für eine Teilkrankschreibung müssten Ärzte eine Art Gutachten erstellen und dafür viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Dafür wäre eine genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen erforderlich. Das sei kaum zu leisten.
Gassen fügte hinzu, gleichzeitig werde die Vergütung gekürzt. Das klinge nicht nur wie ein schlechter Witz, das sei auch einer. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bekräftigte indes Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen.
Diese Nachricht wurde am 28.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
